Title: Hilfe
Author: RegioHelden
Published: 20. April 2022
Last modified: 18. April 2024

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# Hilfe beantragen:

Der Stiftung können insbesondere regionale, förderungswürdige Projekte und Ideen
benannt werden. Diese werden gemäß der entsprechenden Förderungsgrundsätze und rechtlichen
Regularien auf eine mögliche Umsetzung überprüft. Zu den Zwecken der Stiftung gehört
die gemeinnützige Förderung des Motorsports, der Jugendhilfe, der Erziehung und 
Bildung, der Unfallverhütung, der Wissenschaft und Forschung, der Hilfe von Menschen
mit Behinderung und die mildtätige Unterstützung von Unfallopfern. Mehr Informationen
zu den Förderschwerpunkten finden Sie [hier](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/ueber-uns/).
Dazu und für Fragen rund um die ADAC Nordrhein Stiftung stehen der Vorstand, das
Kuratorium und die Geschäftsführung zur Verfügung. 

Sie benötigen selbst Hilfe oder kennen ein förderungswürdiges Projekt? 
Dann senden
Sie uns gerne eine Mail an [info@stiftung-adac-nordrhein.de](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/hilfe/info@stiftung-adac-nordrhein.de?output_format=md).
Die Förderrichtlinien finden Sie [hier](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/7577/2024/04/Foerderrichtlinie.pdf).

## Spenden: 

### Wir freuen uns über Ihre Spende!

Mit Zuwendungen an die ADAC Nordrhein Stiftungunterstützen Sie Menschen in Not, 
junge Nachwuchssportlerinnen und -sportler und fördern maßgeblich zukunftsträchtige
Projekte in den Bereichen Mobilität, Verkehrssicherheit, Motorsport und vieles mehr.

Spenden können auf folgendes Konto eingezahlt werden: ADAC Nordrhein Stiftung, Luxemburger
Straße 169, 50939, Sparkasse KölnBonn, IBAN DE06 3705 0198 1935 6747 86, BIC (COLSDE
33). Eine Spendenquittung wird selbstverständlich ausgestellt.

## Spendenkonto:

ADAC Nordrhein Stiftung
Sparkasse KölnBonnIBAN DE06 3705 0198 1935 6747 86BIC (COLSDE
33)

## Häufige Fragen

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Das Antragswesen ist so unbürokratisch wie möglich aufgesetzt. Anträge können schriftlich(
z.B. per E-Mail) mithilfe eines Antragsformulars, aber darüber hinaus auch ohne 
weitere Formvorschrift gestellt werden. 

Im Falle von Anträgen auf gemeinnützige Förderung müssen Antragsstellende einen 
gültigen Freistellungsbescheid, ersatzweise einen Feststellungsbescheid nach § 60a
AO vorlegen. Im Falle von Anträgen auf mildtätige Förderung sind seitens der Antragsstellenden
geeignete Unterlagen beizufügen, die deren Antragsberechtigung dokumentieren. Antragsstellende
erhalten nach dem Gremienentscheid immer eine schriftliche Rückmeldung in Form eines
Zusage- oder Absageschreibens. 

Weitere Fragen zur korrekten Einreichung eines Förderantrags können an [info@stiftung-adac-nordrhein.de](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/hilfe/info@stiftung-adac-nordrhein.de?output_format=md)
gesendet werden.

Welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es?

Die Förderrichtlinien finden Sie unter folgendem Link zum [Download](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/7577/2024/04/Foerderrichtlinie.pdf).

Wie wird der Antrag bearbeitet?

Der Antrag wird im Vorstand und Kuratorium der ADAC Nordrhein Stiftung entschieden.

Wie hoch ist die finanzielle Grenze bei der Förderung eines Projekts?

Es gibt weder eine festgelegte Unter- noch eine Obergrenze für Förderungen. Ebenso
werden keine Beschränkungen in der Art der Kosten definiert, die die Stiftung fördern
kann, solange die Förderung den Kriterien der Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit
genügt und den Satzungszwecken der Stiftung entspricht. Bei projektbezogener Förderung
müssen keine Eigenbeteiligungen der Antragsstellenden eingebracht werden.

Wie erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes?

Die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt nach entsprechendem Stiftungsvorstandsbeschluss.

Bewilligte, nicht abgerufene Fördermittel verfallen am Ende des auf die Förderzusage
folgenden Kalenderjahres, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vom Stiftungsvorstand
beschlossen wurde und auch nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme zwischen
Geschäftsführung und Antragstellendem vereinbart wurde. 

### Spendenkonto

**ADAC Nordrhein StiftungSparkasse KölnBonn
IBAN DE06 3705 0198 1935 6747 86BIC (
COLSDE 33)

[Jetzt spenden!](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/hilfe/?output_format=md#spenden)

### Downloads

[Satzung](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/7577/2022/04/Satzung.pdf)
[[Förderrichtlinien](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/7577/2024/04/Foerderrichtlinie.pdf)
[Flyer](https://www.stiftung-adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/7577/2023/02/Flyer-ADAC-Nordrhein-Stiftung.pdf)

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