Projekte
Die Vielseitigkeit der Stiftung spiegelt sich in den unterschiedlichen Förderprojekten wider. Dabei legt die Stiftung besonderen Wert auf eine regionale, vielfältige und diverse Unterstützung.
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Häufige Fragen
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Das Antragswesen ist so unbürokratisch wie möglich aufgesetzt. Anträge können schriftlich (z.B. per E-Mail) mithilfe eines Antragsformulars, aber darüber hinaus auch ohne weitere Formvorschrift gestellt werden.
Im Falle von Anträgen auf gemeinnützige Förderung müssen Antragsstellende einen gültigen Freistellungsbescheid, ersatzweise einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO vorlegen. Im Falle von Anträgen auf mildtätige Förderung sind seitens der Antragsstellenden geeignete Unterlagen beizufügen, die deren Antragsberechtigung dokumentieren. Antragsstellende erhalten nach dem Gremienentscheid immer eine schriftliche Rückmeldung in Form eines Zusage- oder Absageschreibens.
Weitere Fragen zur korrekten Einreichung eines Förderantrags können an info@stiftung-adac-nordrhein.de gesendet werden.
Welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es?
Die Förderrichtlinien finden Sie unter folgendem Link zum Download.
Wie wird der Antrag bearbeitet?
Der Antrag wird im Vorstand und Kuratorium der ADAC Nordrhein Stiftung entschieden.
Wie hoch ist die finanzielle Grenze bei der Förderung eines Projekts?
Es gibt weder eine festgelegte Unter- noch eine Obergrenze für Förderungen. Ebenso werden keine Beschränkungen in der Art der Kosten definiert, die die Stiftung fördern kann, solange die Förderung den Kriterien der Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit genügt und den Satzungszwecken der Stiftung entspricht. Bei projektbezogener Förderung müssen keine Eigenbeteiligungen der Antragsstellenden eingebracht werden.
Wie erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes?
Die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt nach entsprechendem Stiftungsvorstandsbeschluss.
Bewilligte, nicht abgerufene Fördermittel verfallen am Ende des auf die Förderzusage folgenden Kalenderjahres, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vom Stiftungsvorstand beschlossen wurde und auch nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme zwischen Geschäftsführung und Antragstellendem vereinbart wurde.